Neues vom EU-Entwaldungsgesetz (EUDR): Starttermin verschoben 🌱

Das EU‑Entwaldungsverordnung wird nicht wie geplant Ende 2025 in Kraft treten: Das Europäisches Parlament hat jetzt einem Aufschub um ein Jahr zugestimmt. Große Unternehmen müssen die Anforderungen damit erst ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, kleine und Kleinstbetriebe ab dem 30. Juni 2027.

Ziel der Verschiebung: die Fristen und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen sowie Zeit und Spielraum für eine geordnete Vorbereitung — insbesondere für Händler und Produzenten.

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20251120IPR31498/eu-entwaldungsgesetz-parlament-unterstutzt-vereinfachungsmassnahmen

👉 Für unsere Branche bedeutet das: Wir gewinnen mehr Zeit, uns auf die neuen Anforderungen einzustellen — und sorgen bereits jetzt dafür, dass unsere Lieferketten transparent und regelkonform bleiben.